Kosten

JURIDICO
Consultoria juridica


Meine Honorare halten sich im Rahmen. Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände haben nach § 1 (1) RVG abzurechnen. Nach diesem Gesetz rechne ich bei Ihnen auch ab, sofern es sich um eine innerdeutsche Angelegenheit handelt und sie vor Ort in Brasilien geleistet wird. Darüber hinaus können die Kosten nach der Tabelle für Honorare der brasilianischen Ordem dos Advogados abgerechnet werden. Diese betragen zwischen R$ 200,00 und R$ 1.000,00 für eine rechtsberatende Tätigkeit.


Bei Gerichtsverfahren bestimmt der Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert im Regelfall die Kosten. Für aussergerichtliche Leistungen bemisst sich die Vergütung grundsätzlich nach der Bedeutung der Angelegenheit, aufgewendeter Arbeitszeit, Schwierigkeitsgrad und anderen Faktoren.


Es wird also immer differenziert abgerechnet. Niemand zahlt mehr, als angemessen ist.

Im Einzelfall kann auch eine besondere Vereinbarung, zum Beispiel eine in Brasilien übliche Stundensatz- und Teilzahlungsvereinbarung getroffen werden, die die Kosten noch transparenter gestaltet.

Sollten noch Fragen zu den Kosten offen geblieben sein, so scheuen Sie sich bitte nicht, mich nach den Kosten zu fragen.

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