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Meine Honorare halten sich im Rahmen. Rechtsanwälte haben sich nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu richten. Nach diesem Gesetz rechne ich bei Ihnen auch ab, sofern es sich um eine innerdeutsche Angelegenheit handelt. Darüber hinaus können die Kosten nach der Tabelle für Honorare der brasilianischen Ordem dos Advogados abgerechnet werden.
Bei Gerichtsverfahren bestimmt der Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert im Regelfall die Kosten.
Für aussergerichtliche Leistungen bemisst sich die Vergütung nach der Bedeutung der Angelegenheit, aufgewendeter Arbeitszeit, Schwierigkeitsgrad und anderen Faktoren.
Es wird also immer differenziert abgerechnet. Niemand zahlt mehr, als angemessen ist.
Im Einzelfall kann
auch eine besondere Vereinbarung, zum Beispiel eine Stundensatzvereinbarung
getroffen werden, die die Kosten noch transparenter gestaltet.
Sollten noch Fragen zu den Kosten offen geblieben sein, so scheuen Sie sich bitte nicht, mich nach den Kosten zu fragen..
Sofern von Ihnen eine in Brasilien übliche Teilzahlungsvereinbarung gewünscht wird, sprechen Sie mich darauf an.
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